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Systematischer Umgang mit „too big to fail“

New York, USA "u2013 August 24, 2018: High rise office buildings in Wall Street financial district in Lower Manhattan, New York, USA

Die staatlich erzwungene Übernahme der maroden CS durch die wieder erstarkte UBS hat das Thema «too big to fail» (TBTF) wieder aktuell werden lassen.  Offensichtlich hat das 2008 – nach der staatlichen Rettung der UBS – definierte Bündel an Massnahmen versagt und der Staat musste dieses Frühjahr erneut notfallmässig eingreifen. Die kombinierte neue UBS ist nach der Integration der CS mit einer Bilanzsumme, die rund doppelt so gross wie das Schweizer BIP ist, noch einmal deutlich grösser geworden. Damit stellt sich die Frage nach dem Umgang mit «too big to fail» (TBTF) – und damit konkret die Frage nach dem Umgang der Schweiz mit der UBS – erneut in aller Schärfe. Wie so oft in vergleichbaren Situationen fordern Politiker verschiedenster Couleur allerhand Massnahmen. Diese mögen mehr oder minder sinnvoll sein, auch wenn kaum eine seriöse Wirkungsanalyse vorgelegt wird. Was mich aber deutlich stärker stört, ist, dass nicht zuerst das Ziel definiert wird, das mit diesen Massnahmen erreicht werden soll. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, mit der Thematik TBTF umzugehen. Erstens: «Too big to fail» heisst primär “too big” und folglich darf es keine Bank geben, die TBTF ist. Entsprechend braucht es eine Grössenbeschränkung. Denkbar wäre, die Bilanzsumme eines Finanzkonglomerats (also auf aggregierter Gruppenebene) auf 50% des Schweizer BIPs zu begrenzen. Liegt eine Gruppe darüber, verliert sie sofort die Banklizenz. Damit ergäbe sich ein Deckel bei einer Bilanzsumme von etwas unter 400 Milliarden. Und die UBS müsste deutlich kleiner werden. Die Grösse (50% respektive 400 Milliarden) muss so gewählt werden, dass die Politik ex ante garantieren kann, nie mehr eine Bank zu retten. Wie gross darf also eine Bank sein, damit man sie im Problemfall nur dem Markt und sich selbst überlässt (und nicht staatlich interveniert)? Abschliessend beantworten lässt sich diese Frage wohl nicht. Die Grenze könnte auch deutlich tiefer als 400 Milliarden liegen. Grosse international agierende Banken würden also aus der Schweiz vertrieben. Zweitens: TBTF ist zwar unschön, aber in der Schweiz eine historisch gewachsene Realität. Das bedeutet aber nicht, den Kopf in den Sand zu stecken; vielmehr gilt es, die damit verbundenen Risiken zu kennen und sie im Interesse des Finanzplatzes und der Steuerzahler auch zu bewirtschaften. Ein sinnvolles Ziel ist, den Schaden im Falle einer Schieflage möglichst gering zu halten. Dazu braucht es möglichst grosse Eigenmittel. Je mehr Eigenmittel, desto sicherer die Bank, was im Interesse der Gläubiger (also der potenziell Geschädigten) ist. Die Banken argumentieren, dass hohe Vorgaben wettbewerbsschädigend seien; die Ökonomenzunft neigt eher zu höheren Vorgaben (wie z.B. unser ehemaliger Fakultätskollege Martin Hellwig, der schon vor Jahren wenigstens 20% Eigenmittel an der Bilanz forderte, was die Bank von ihren Schuldnern ja meistens auch fordert). Komplementär gibt es das Ziel, die Wahrscheinlichkeit eines Schadens möglichst gering zu halten. Hier gibt es eine Vielzahl von Massnahmen:

Bei den letzten beiden Massnahmen wurde bereits darauf hingewiesen, dass sie auch auf eine Reduktion der Grösse der Bank zielen. Auch wenn die UBS selber verlauten lässt, dass sie mitnichten zu gross sei und noch weiterwachsen wolle, ist es aus Sicht des Staates sinnvoll, deutliche Anreize für eine Verkleinerung von Grossbanken zu setzen. Denn je grösser die UBS, desto grösser das TBTF-Problem für die Schweiz. Massnahmen, die spezifisch auf die Grösse der Bank zielen, tragen wesentlich zu einer Entschärfung der TBTF-Problematik bei. Diese Wirkung erreicht man am einfachsten durch eine stark progressive Ausgestaltung verschiedener Instrumente. Das heisst, nicht nur die erste, sondern auch die zweite Ableitung nach der massgebenden Variablen soll positiv sein. Zu erwähnen sind:

Theoretisch könnte man die numerische Ausgestaltung (also insbesondere den Grad der Progression) so lange erhöhen, bis keine Bank in der Schweiz mehr grösser ist als eine vordefinierte Grösse (z.B. 50% des BIP, siehe oben). Folglich könnte man das erste Ziel (keine Bank ist TBTF) auch indirekt und umständlich aber ohne eine formale Grössenbeschränkung erreichen. Die UBS wird solche Ideen als wettbewerbsverzerrend brandmarken. Das ist für sich allein betrachtet auch nicht falsch. Alle dargestellten Massnahmen stehen aber nur deshalb zur Diskussion, weil wir ein TBTF-Problem haben, respektive weil die Schweiz die negativen Externalitäten übergrosser Banken noch nicht internalisiert hat. Deshalb sind solche Massnahmen notwendig und gerechtfertigt. Über das Ausmass lässt sich indessen trefflich streiten. Fazit:

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