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Stimmt das Volk bei der AHV falsch?

Senior people voting during group therapy, raising hands. They are discussing about mental wellbeing. Close up of hands.

Im Vorfeld der beiden eidgenössischen Volksabstimmungen vom 3. März 2024 zur AHV zeigen Umfragen, dass eine 13. Altersrente gute, eine Erhöhung des AHV-Rentenalters jedoch sehr schlechte Chancen hat. Das erstaunt auf den ersten Blick, denn im Allgemeinen hat das Schweizer Stimmvolk ein gutes Gespür für längerfristig sinnvolle Lösungen, die auch finanziell auf gesunden Beinen stehen (sprich: nachhaltige Lösungen). Schliesslich leuchtet es intuitiv ein, dass die AHV-Kasse angesichts der in Rente gehenden Baby-Boomer* vor grossen Herausforderungen steht und nicht noch zusätzlich Geld verteilen kann. Und angesichts der seit Jahrzehnten steigenden Lebenserwartung könnte doch ein Teil der gewonnenen Lebenszeit sehr wohl mit Arbeit (und nicht ausschliesslich mit Freizeit) zugebracht werden. Falls die Umfragen recht behalten sollten: stimmt das Volk gegen seine eigenen langfristigen Interessen?

Wie müsste die Bevölkerung indes abstimmen, wenn alle nur gemäss ihren eigenen finanziellen Interessen entscheiden würden? Die Optik liegt im vorliegenden Artikel also nicht bei den Finanzen der AHV-Kasse (wie sie beispielsweise die Gegner* einer 13. Rente betonen), sondern bei den Finanzen der einzelnen Individuen. Dabei erfolgt die Analyse stets aus Sicht des durchschnittlichen Individuums pro Altersklasse, konkret von 0 bis 99 Jahren. (Die Begrenzung auf 100 Jahrgänge ergibt sich aus der Tatsache, dass die Sterbetafeln des BFS nur 100 Jahre umfassen.) Und es werden keine Niveau-Daten analysiert (was ziemlich aufwändig wäre), sondern nur die bei Annahme einer Initiative zu erwartenden Veränderungen (ΔNettotransfers vom Staat im Vergleich zum Status Quo).

Mit dieser Betrachtungsweise müsste die Initiative für eine 13. Rente haushoch angenommen werden, da alle Stimmbürger* höhere Renten erhalten, sei es aktuell oder in der näheren oder ferneren Zukunft. Umgekehrt hätte die Initiative für eine Erhöhung des Renteneintrittsalters kaum eine Chance, da alle unter 65-jährigen, die zusammen die Mehrheit der Abstimmenden stellen, mindestens eine ganze Jahresrente verlieren. Das korrespondiert genau mit den Umfragewerten. Stimmt das Volk somit sehr wohl im eigenen Interesse?

Aus ökonomischer Sicht sollten allerdings zwei zusätzliche Überlegungen berücksichtigt werden. Zum einen muss die AHV langfristig finanziert werden. Es wäre ziemlich blauäugig anzunehmen, dass die zusätzlichen Mittel vom Himmel fallen. Also muss neben der Ausgabenseite auch die Finanzierung der AHV in die individuelle Berechnung einfliessen.  Zum anderen liegen die finanziellen Auswirkungen beider Initiativen zum Teil weit in der Zukunft, weshalb eine Abdiskontierung zweckmässig erscheint. Wie sähe ein rationales Abstimmungsverhalten dann aus?

Betrachten wir zunächst die Initiative für eine 13. AHV-Rente: Gemäss Initiativtext erhalten alle Rentner* einen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente. Für Menschen unter 65 Jahren ändert sich zunächst nichts, Menschen ab 65 erhalten (etwas salopp ausgedrückt) eine zusätzliche Monatsrente. Beim Ausfüllen des Abstimmungszettels könnte sich das rationale Durchschnittsindividuum pro Altersklasse überlegen, wie denn die Summe aller erwarteten Nettotransfers von heute bis zum erwarteten Ableben aussähe, konkret, ob diese Summe positiv oder negativ ist.

Grafik 1: 13. AHV-Rente

Auf der horizontalen Achse von Grafik 1 sind die Alterskohorten (Lebensjahre) von 0 bis 99 abgetragen, vertikal die finanziellen Auswirkungen in Einheiten einer durchschnittlichen Monatsrente. Bei Geburt liegt die Lebenserwartung bei 83.5 Jahren (Mittelwert von Männern und Frauen 2022), wovon 18,5 im AHV-Alter. Die Kurve beginnt beim Wert 18,5, weil ein Mensch bei Geburt aufgrund dieser Initiative mit zusätzlichen 18,5 Monatsrenten rechnen darf. Nun steigt die Kurve ganz leicht an, weil die Restlebenserwartung mit 65 bei gut 21 Jahren liegt. Danach fällt die Kurve deutlich ab bis gegen null, weil die Restlebenserwartung und damit die Zahl der noch zu erwartenden zusätzlichen Monatsrenten Jahr für Jahr abnimmt.

Wie ersichtlich liegen die zusätzlichen Renten teilweise in weiter Zukunft, weshalb die Werte abdiskontiert werden. Zum Einsatz gelangt ein einheitlicher Satz (i) von 3 Prozent pro Jahr.

Grafik 2: 13. AHV-Rente, abdiskontiert (i=3%)

Grafik 2 verdeutlicht, wie stark eine Abdiskontierung über Jahrzehnte wirkt. Eine 20-jährige erhält ihre erste zusätzliche Rente erst in 45 Jahren, welche bei einem Diskontsatz von 3% nur noch ein Viertel wert ist. Generell ist der Abdiskontierungseffekt bei Jungen grösser als bei Alten.

Wie weiter oben bereits erwähnt, wäre es naiv, die Finanzierung der zusätzlichen Kosten nicht zu berücksichtigen. Im Folgenden wird die Annahme getroffen, dass die Kosten einer 13. Monatsrente hälftig durch zusätzliche Lohnprozente und zusätzliche Mehrwertsteuerprozente gegenfinanziert werden.

Zu diesem Zweck müssen die zusätzlichen AHV-Beiträge und Mehrwertsteuern in Äquivalente einer durchschnittlichen Monatsrente umgerechnet werden. Im Jahr 2022 betrugen die Rentenzahlungen der AHV rund CHF 48 Mrd. Eine 13. Rente macht somit 4 Milliarden pro Jahr aus. Verteilt man 2 Mrd auf die rund 5,4 Millionen Beschäftigten, ergibt sich ein Wert von 369 Franken, was 23% einer durchschnittlichen Monatsrente entspricht. Die 2 Mrd zusätzlicher Mehrwertsteuern wird auf die Bevölkerung von rund 8,8 Millionen verteilt, was 227 Franken pro Kopf respektive 0,14 Monatsrenten ergibt.

Grafik 3: 13. AHV-Rente, mit Gegenfinanzierung

In Grafik 3 sind die jährlichen Zusatzkosten von 0,14 Monatsrenten für alle Alterskohorten und von 0,23 Monatsrenten für die erwerbsfähigen Kohorten von 20 bis 65 berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Kosten sieht das Bild vor allem für die Jungen weniger vorteilhaft aus. Der durchschnittliche 20-jährige zahlt noch 45 Jahre erhöhte AHV-Prämien und etwa 64 Jahre erhöhte MWSt-Sätze, was sich auf gut 19 Monatsrenten summiert. Deshalb liegt der Wert im Alter 20 in Grafik 3 um diesen Wert tiefer als in Grafik 1.

Schliesslich werden die Daten mit Gegenfinanzierung in Grafik 4 abdiskoniert. In jungen Jahren überwiegen die relativ nahen Zusatzkosten, während die in weiter Zukunft liegenden Zusatzrenten durch die Diskontierung weniger ins Gewicht fallen. Junge Leute sollten deshalb die Initiative für eine 13. AHV-Rente ablehnen. Die grössten Profiteure sind Menschen zwischen 60 und 70 (mithin die Boomer*).

Grafik 4: 13. AHV-Rente, mit Gegenfinanzierung, abdiskontiert (i=3%)

Fazit: Auch unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung ist der Barwert aller zukünftigen Veränderungen für die Mehrheit der Stimmberechtigten positiv, weshalb die Zustimmung zur Initiative für eine 13. AHV-Rente (wie in den Umfrageergebnissen) ein rationales Ergebnis ist.

Wenden wir uns nun der Initiative für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative) zu, die das Rentenalter zunächst auf 66 und danach nach Massgabe der steigenden Lebenserwartung weiter erhöhen will. Das Analyseinstrumentarium ist dasselbe wie bei der ersten Initiative, wobei für die Quantifizierung angenommen wird, dass das Rentenalter lediglich um ein Jahr auf 66 Jahre erhöht wird. Weitere Erhöhungen wären qualitativ gleich zu beurteilen.

Grafik 5: Rentenalter 66

Wird das Rentenalter von 65 auf 66 erhöht, müssen alle noch nicht pensionierten Bewohner* der Schweiz mit 12 Monatsrenten weniger rechnen. Für Menschen ab 65 ändert sich dagegen nichts. Insgesamt sind in Grafik 5 die Mehrheit der Stimmberechtigten negativ betroffen.

In Grafik 6 werden die Daten aus Grafik 5 abdiskontiert. Damit wird der erwartete Schaden für Junge kleiner, bleibt aber im negativen Bereich.

Grafik 6: Rentenalter 66, abdiskontiert (i=3%)  

Auch hier soll die Finanzierung berücksichtigt werden. Denkbar wäre theoretisch eine Senkung von AHV-Beiträgen oder Mehrwertsteuersätzen; realistischer ist, dass AHV-Beiträge und MWSt aufgrund des höheren Rentenalters in Zukunft weniger stark erhöht werden müssen. Wiederum wird die Annahme getroffen, dass die Gegenfinanzierung hälftig durch weniger Lohnprozente und weniger Mehrwertsteuerprozente erfolgt.

Eine Erhöhung des Rentenalters um ein Jahr erhöht die Prämien-Einnahmen der AHV um etwa 1/44 (gut 800 Mio pro Jahr) und senkt gleichzeitig die Ausgaben um etwa 1/21 (knapp 2,3 Mrd), was die AHV-Rechnung (mit Daten von 2022) um rund 3,1 Mrd verbessert.

Verteilt man die Hälfte davon auf die rund 5,4 Millionen Beschäftigten, ergibt sich ein Wert von 286 Franken (weniger AHV-Beiträge), was 18% einer durchschnittlichen Monatsrente entspricht. Die andere Hälfte wird auf die Bevölkerung von rund 8,8 Millionen verteilt, was 176 Franken (weniger MWST) pro Kopf respektive 0,11 Monatsrenten ergibt.

Grafik 7: Rentenalter 66, mit Gegenfinanzierung

In Grafik 7 sind die jährlichen Zusatzkosten von 0,11 Monatsrenten für alle Alterskohorten und von 0,18 Monatsrenten für die erwerbsfähigen Kohorten von 20 bis 65 berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Kosten sieht das Bild vor allem für die Jungen vorteilhafter aus. Die durchschnittliche 20-jährige zahlt noch 45 Jahre reduzierte AHV-Prämien und etwa 64 Jahre tiefere MWSt-Sätze, was sich auf gut 15 Monatsrenten summiert. Deshalb liegt der Wert im Alter 20 in Grafik 7 um diesen Wert höher als in Grafik 5.

Schliesslich werden die Daten mit Gegenfinanzierung in Grafik 8 abdiskoniert. In jungen Jahren überwiegen die relativ nahen Minderbelastungen, während die in weiter Zukunft liegenden wegfallenden Renten durch die Diskontierung weniger stark ins Gewicht fallen. Junge Leute sollten die Initiative für eine Erhöhung des Rentenalters folglich annehmen, ebenso alle Pensionierten. Die grössten Verlierer wären Menschen kurz vor der Pensionierung.

Grafik 8: Rentenalter 66, mit Gegenfinanzierung, abdiskontiert (i=3%)  

Fazit: Unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung ist der Barwert aller zukünftigen Veränderungen für die Mehrheit der Stimmberechtigten positiv, weshalb (entgegen den Umfrageergebnissen) die Zustimmung zur Initiative für eine Erhöhung des Rentenalters ein rationales Ergebnis wäre.

Eingangs fragten wir uns, ob das Volk gegen seine eigenen langfristigen Interessen stimmt. Interessanterweise weisen die Umfragen bei der 13. AHV-Rente auf rationale Ergebnisse hin. Beim Rentenalter hingegen scheinen sich die Stimmberechtigten irrational zu verhalten, denn tatsächlich würde eine Mehrheit von einer Annahme profitieren.

(* Hinweis: Der Genderstern wird – wie in Italien – als Platzhalter verwendet.)

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