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CO2 Gesetz – wie stichhaltig sind die Argumente dagegen?

Am 13. Juni wird in der Schweiz über die Revision des CO2-Gesetzes abgestimmt. Das Gesetz sieht vor, die Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 50% (gegenüber 1990) zu reduzieren. Massnahmen werden in den Bereichen Raumwärme, Verkehr und Luftverkehr ergriffen. Das Gesetz wurde im National- und Ständerat bereits mit deutlichen Mehrheiten beschlossen. Ebenso haben sich viele Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen für das Gesetz ausgesprochen.

Das Gesetz wird aber angegriffen. Es ist daher interessant, die Argumente für und gegen das Gesetz etwas genauer zu betrachten. Auf die Frage, warum eine Revision des CO2-Gesetzes ökonomisch sinnvoll ist, bin ich bereits in einem anderen Beitrag (https://unibaswwzfaculty.blog/2020/08/11/klimapolitik-oekonomisch-rational-oder-gruene-planwirtschaft/) eingegangen. Hier möchte ich mich daher mit den Gegenargumenten befassen.

Diese kommen aus zwei sehr unterschiedlichen Richtungen. Ein Nein-Komitee argumentiert, dass das Gesetz nicht weit genug geht und daher abgelehnt und später durch ein besseres Gesetz ersetzt werden sollte. Natürlich kann es sein, dass ein Gesetz abzulehnen ist, weil es einen zu zaghaften Schritt darstellt. Der Grund warum das C02 Gesetz so wahrgenommen werden kann, ist aber genau die Dringlichkeit des Klimawandels. Langfristig zielt die Schweiz ohnehin auf Netto-Null-Emissionen. Die Frage ist nur, wann dieses Ziel erreicht werden soll. Es scheint wenig plausibel, dass eine Ablehnung des Gesetzes zu einer rascheren Reduktion der Emissionen führen wird. Ein zweites gegen das Gesetz angeführtes Argument bezieht sich auf die formulierten Massnahmen: Diese würden nicht ausreichen, um die Ziele zu erreichen, und würden, zum Beispiel durch den Emissionshandel, Emittenten aus der Verantwortung entlassen. Es ist korrekt, dass die Massnahmen wahrscheinlich nicht ausreichen werden, aber es geht in diesem Gesetz auch nicht um eine finale Gestaltung der Klimapolitik in der Schweiz, sondern um den nächsten Schritt. Es wäre vermessen, heute schon vorgeben zu wollen, was in 20 Jahren unternommen werden soll, um Reduktionsziele zu erreichen. Dass Emissionshandel und Kompensation nicht zu einer Reduktion beitragen, ist hingegen sachlich falsch und durch zahlreiche Studien widerlegt.

Insgesamt ist diese Argumentation wissenschaftlich nicht überzeugend. Interessanter ist die konträre Argumentation des anderen Nein-Komitees: Die Massnahmen würden insbesondere einkommensschwache Haushalte und Familien stark belasten, wären insgesamt zu teuer und würden wenig bringen, da die THG-Emissionen der Schweiz nur einen kleinen Teil der weltweiten THG-Emissionen ausmachen.

Zunächst zum ersten Punkt, den Verteilungsaspekten des Gesetzes. Das Beratungsbüro B.S.S hat diese Frage 2019 in einer Kurzstudie untersucht, die ich begleiten durfte. Auf der Basis vorhandener Ausgabenstrukturen wurden die Verteilungseffekte verschiedener klimapolitischer Massnahmen untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Familien und Haushalte mit geringem Einkommen, je nach Massnahme, entweder zu den Gewinnern der Politik gehören oder nur in geringem Umfang belastet werden. Zudem lässt sich der Verteilungseffekt der Politik durch die Art der Finanzierung und die Form der Rückverteilung der Gelder sehr fein steuern. Verteilungswirkungen sind daher kein ernsthaftes Argument gegen das Gesetz.

Das zweite Argument des Nein-Komitees ist, dass die Massnahmen zu teuer wären. Die Frage ist hier was „zu teuer“ bedeutet. Natürlich wird Klimaschutz Geld kosten. Ebenso verursachen jedoch auch Klimaschäden erhebliche Kosten. Die relevante Frage ist daher, ob die Massnahmen zur Reduktion günstiger sind als die Schäden durch Klimawandel. Hierzu gibt es eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien, die alle zu einem ähnlichen Ergebnis gelangen: Sind uns die nächsten Generationen (Kinder, Enkel, Urenkel) ähnlich viel wert wie wir selbst, rechnen sich auch weitaus teurere Massnahmen als sie im Gesetz vorgesehen sind. Würden wir z.B. die kommenden Generationen als gleichwichtig wie uns selbst ansehen, sollten Massnahmen bis zu ca. 1000 CHF pro t vermiedenes CO2 ergriffen werden (das Gesetz beschränkt die CO2-Abgabe hingegen auf 210 CHF pro t CO2). Das Argument gegen das Gesetz ist daher nur plausibel, wenn uns unser Wohlergehen heute weitaus wichtiger ist als das Wohlergehen der uns nachfolgenden Generationen.

Das dritte Argument des Nein-Komitees ist, dass die Schweiz hier im internationalen Vergleich „radikale“ Ziele setzt, die kaum Wirkung haben werden, da die anderen Länder ja weiter emittieren. Zur Beurteilung dieses Arguments ist es hilfreich, einen Blick auf Reduktionsziele und Emissionen zu werfen (Tab. 1 und 2). Tabelle 1 zeigt die Ziele der Schweiz im Vergleich mit den Zielen, die zurzeit in anderen Industrieländern verfolgt werden. Dies macht deutlich, dass die Ziele der Schweiz jenen anderer Industrieländer ähneln, also keineswegs „radikal“ sind. Ebenso sind die Emissionen der hier aufgeführten Länder (-gruppen) insgesamt gross genug, damit die Reduktionen Wirkung zeigen.

LandReduktionsziel (gegenüber 1990)
Schweiz50% bis 2030
EU55% bis 2030
Grossbritannien78% bis 2035
USA50% bis 2030

Tabelle 1: Reduktionsziele einiger Industrieländer, eigene Zusammenstellung

Natürlich gibt es Länder, die sich weniger ambitionierte Ziele gesetzt haben. Nur sind dies fast ausschliesslich Länder, in denen frühere THG-Emissionen sehr niedrig waren. Das Klimaproblem resultiert aus den Emissionen der vergangenen 100-200 Jahre, die uns so nahe an den Rand eines starken Klimawandels gebracht haben, dass weitere Emissionen ein Problem darstellen. Entsprechend dem Verursacherprinzip sollten jene Länder, welche uns in den vergangenen 200 Jahren in diese Situation gebracht haben, auch zuerst mit den Emissionsreduktionen beginnen. Tabelle 2 verdeutlicht dies: In den vergangenen 120 Jahren hat ein Mensch in der Schweiz im Durchschnitt 8-mal so viel zum Klimawandel beigetragen wie ein Mensch in Indien. Das Argument des Nein-Komitees ist nur plausibel, wenn wir uns vom Gedanken des Verursacherprinzips trennen.

LandDurchschnittliche CO2-Emissionen 1899-2019
(CO2-Äquivalente, ohne Landnutzungsänderung)
Schweiz4 t pro Kopf und Jahr
Österreich5,4 t pro Kopf und Jahr
Grossbritannien10 t pro Kopf und Jahr
Deutschland9,6 t pro Kopf und Jahr
China1,5 t pro Kopf und Jahr
Indien0,5 t pro Kopf und Jahr
Indonesien0,6 t pro Kopf und Jahr

Tabelle 2: Historischer Beitrag zum Klimawandel, Quelle: Our world in data

Zusammenfassend kann gegen das CO2-Gesetz argumentiert werden. Die vorgebrachten Argumente sind aber nur dann stichhaltig, wenn wir uns selbst als deutlicher wichtiger ansehen als unsere Kinder und Enkel oder die Verantwortung für unsere Emissionen in der Vergangenheit ablehnen.

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