Krankenversicherung: Trotz Prämienanstieg relative Belastung konstant geblieben

Mit Stefan Felder und Kurt Schmidheiny

Am 26. September berichtete Matthias Benz in einem Beitrag in der NZZ über eine Sonderauswertung, die wir exklusiv für die NZZ mithilfe von Helsana-Daten durchgeführt hatten. Sie zeigte, dass die Prämienlast der Versicherten über den Zeitraum 2016–2023 für alle Einkommensgruppen konstant geblieben war. Zwar stiegen die gezahlten Prämien über diese sieben Jahre um 11,9 Prozent pro Haushalt, doch nahmen im gleichen Zeitraum auch die Einkommen sowie bei den unteren Einkommen die Prämienverbilligungen im gleichen Verhältnis zu. Die relative Belastung blieb daher für alle Einkommensklassen weitgehend unverändert. Der Beitrag stiess bei Fachkollegen und in der Leserschaft auf grosses Interesse. Kritisiert wurden aber drei Aspekte der Sonderauswertung: Erstens würden die Einkommensklassen aufgrund des Haushaltseinkommen gebildet, ohne die Haushaltsgrösse zu berücksichtigen. Tatsächlich befinden sich in unserer Gruppe der mittleren Einkommen (45. bis 55. Perzentil) Einpersonenhaushalte, die wirtschaftlich sehr gut gestellt sind wie auch Familien mit Kindern, die wirtschaftlich herausgefordert sind. Zweitens sei die Kostenbeteiligung der Versicherten im Zeitverlauf ebenfalls gestiegen und müsste daher in die Untersuchung einbezogen werden. Drittens sollte die Prämienbelastung ins Verhältnis zum verfügbaren Einkommen und nicht zum Bruttoerwerbseinkommen gesetzt werden. Wir stimmen diesen Erwägungen zu und haben deshalb die Daten noch einmal vertiefter ausgewertet.

Wie schon im Helsana-Report vom März 2026, gruppieren wir alle Haushalte gemäss ihrem Äquivalenzeinkommen, wobei das Bruttohaushaltseinkommen für Mehrpersonenhaushalte gemäss der Äquivalenzskala der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe gewichtet wird. Das Einkommen eines Paares ohne Kinder z.B. wird dabei durch 1,53 und eines Paares mit zwei Kindern durch 2,14 dividiert. Wir behandeln zudem unverheiratete Konsensualpaare als einen Haushalt und konzentrieren uns im Folgenden auf die mittleren Einkommen. Wir definieren diese als die 10 Prozent der Personen mit einem Haushalts-Äquivalenzeinkommen zwischen dem 45. und dem 55. Perzentil.

Wir unterscheiden vier Haushaltstypen: (i) Einpersonenhaushalte, (ii) Einelternhaushalte mit mindestens einem Kind unter 25 Jahren sowie (iii) Paarhaushalte ohne Kinder und (iv) Paarhaushalte mit mindestens einem Kind unter 25 Jahren. In der Gruppe der mittleren Einkommen betrug das Brutto-Haushaltseinkommen 2023 für Einpersonenhaushalte 67 689 Franken, für Paare ohne Kinder 103 683 Franken und für Paare mit Kindern 142 444 Franken. Für jeden Haushalt bestimmen wir die Summe der Bruttoprämien, der individuellen Prämienverbilligung (IPV) und der Kostenbeteiligung. Die Kostenbeteiligung umfasst die eigenen Zahlungen innerhalb der gewählten Franchise und die 10 Prozent Selbstbehalt bis zur Obergrenze von 700 Franken (300 Franken für Kinder) sowie Zuzahlungen an Medikamente mit einem erhöhten Selbstbehalt (40%) und den Spitalbeitrag (15 CHF pro Spitaltag). Die relative Belastung ermitteln wir anschliessend, in dem wir die Belastung durch Prämie und Kostenbeteiligung ins Verhältnis zum Bruttohaushaltseinkommen setzen. Um die Prämienbelastung vollständig zu erfassen, berücksichtigen wir in unserer Analyse nur Haushalte, in denen alle Mitglieder bei der Helsana grundversichert waren.

Abbildung 1: Prämienbelastung von Haushalten mit mittleren Einkommen

Über denselben Zeitraum haben die Kantone auf die steigenden Prämien reagiert und die individuellen Prämienverbilligungen erhöht. Die IPV-Zahlungen an die Haushalte mit mittleren Einkommen sind zwar vergleichsweise gering, haben gegenüber 2016 aber deutlich zugenommen. Von moderaten IPV-Leistungen profitieren bei den mittleren Einkommen primär Haushalte mit Kindern. Auch das überrascht nicht, da sowohl das Krankenversicherungsgesetz als auch viele Kantone Kinderprämien anders behandeln als Erwachsenenprämien.

Insgesamt hat die nominale Belastung durch Prämie und Kostenbeteiligung auch nach Abzug der Prämienverbilligung über alle vier Haushaltstypen zugenommen. Berücksichtigt man jedoch die gestiegenen Bruttoeinkommen der Medianhaushalte, relativiert sich das Bild. Zwischen 2016 und 2023 nahmen diese je nach Haushaltstyp um 8,2 bis 11,7 Prozent zu. Für die Haushalte mit mittleren Einkommen blieb die Gesamtbelastung im Verhältnis zum Einkommen somit praktisch stabil. Dennoch bestehen deutliche Unterschiede in der Belastungsquote zwischen den Haushaltstypen: Einpersonenhaushalte und Paarhaushalte mit Kindern sind stärker durch Prämienzahlungen und Kostenbeteiligungen belastet als Haushalte ohne Kinder.

Eine höhere Belastung beobachten wir bei den Einkommensklassen, in denen die IPV ausläuft (zweites und drittes Dezil). Aber auch dort bleibt die relative Gesamtbelastung nach Prämienverbilligung mit Berücksichtigung der Kostenbeteiligung praktisch stabil oder sinkt sogar leicht für Haushalte mit Kindern. So sinkt bspw. die Gesamtbelastung für Alleinerziehende mit einem Einkommen im zweiten Dezil von 13,2 Prozent im Jahr 2016 auf 12,3 Prozent im Jahr 2023.

Fragen zur horizontalen Gerechtigkeit der IPV stellen sich bezüglich einer Ungleichbehandlung von verheirateten und Konsensualpaaren mit Kindern. Bei gleichem Gesamteinkommen solcher Paare sollte der Anspruch auf IPV unabhängig vom Zivilstand sein. Dies ist in den meisten Kantonen nicht der Fall, weil das Einkommen des Partners bei der IPV unberücksichtigt bleibt. Daher erhalten Konsensualpaare häufiger und auch höhere IPV-Zahlungen als Ehepaare. Der Kanton Bern bildet hierbei eine Ausnahme, indem er seit dem Jahr 2022 Konsensualpaare mit gemeinsamem Kind bei der Prämienverbilligung den Ehepaaren gleichstellt. In unseren Daten zeigt sich das in der nachfolgenden Abbildung als scharfer Bruch – der Unterschied im IPV-Anteil zwischen Konsensual- und Ehepaaren mit Kindern sinkt in unseren Daten von konstant rund 39 Prozentpunkten (2016–2021) auf nur noch 2 Prozentpunkte ab 2022.

Abbildung 2: Individuelle Prämienverbilligung für Konsensual- und Ehepaare mit Kindern im Kanton Bern

Den dritten Einwand können wir mit den verfügbaren Daten leider nicht adäquat adressieren. Um das verfügbare Einkommen der Haushalte zu bestimmen, müssten wir zum Erwerbseinkommen andere Einkommensarten wie Kapitalerträge, Kapitalgewinne oder Mieteinnahmen addieren sowie die effektiven Steuern am jeweiligen Wohnort, Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge abziehen. Mit den von uns genutzten Daten der Sozialversicherung könnten wir jedoch nur die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Im Prinzip wären die für eine solche Analyse nötigen Daten verfügbar. Sie können aber zurzeit noch nicht auf Individualebene verknüpft und für die Forschung nutzbar gemacht werden. Grundsätzlich dürften die Gesamtbelastung im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen höher sein als die von uns ausgewiesenen Werte. Da im Zeitraum 2016 bis 2023 die Steuerbelastung aber schweizweit nicht anstieg, dürfte unser Befund einer stabilen Prämienbelastung bestehen bleiben.

Mit der Belastung durch Prämie und Kostenbeteiligung endet unsere Geschichte allerdings nicht. Prämien und Kostenbeteiligungen decken die Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur zu rund 65 Prozent. Gut ein Drittel der Finanzierung stammt aus Steuermitteln, die der Bund für die IPV und die Kantone für die stationäre Versorgung, die Langzeitpflege sowie die IPV einsetzen. Hier kommt der Gesichtspunkt der vertikalen Gerechtigkeit zum Zuge: Das progressive Steuersystem, besonders ausgeprägt bei der Bundessteuer, verteilt Einkommen von oben nach unten um. Die Haushalte mit mittleren Einkommen sind von dieser Umverteilung weniger betroffen als Haushalte am oberen und unteren Rand der Einkommensverteilung. Sie finanzieren die Gesundheitsleistungen und einen Teil der IPV über ihre Steuern aber mit, und dieser Anteil ist gestiegen. Bund, Kantone und Gemeinden wendeten 2008 noch 10,1 Prozent ihrer ordentlichen Ausgaben für Gesundheitsleistungen und die IPV auf, 2024 waren es bereits 12,3 Prozent. Der Mittelstand hat zwar bei Prämien und Kostenbeteiligungen keine relative Mehrbelastung erfahren, trägt über die Steuern aber einen wachsenden Teil der Gesundheitsausgaben mit.

Zur Datengrundlage
Für die Berechnung der Haushaltseinkommen verwenden wir unterschiedliche amtliche Datenquellen. Angaben über Einkommen und Betreuungsgutschriften stammen aus den Individuellen Konten (IK) der Ausgleichskassen. Die AHV- und IV-Renten sowie die Hilflosenentschädigungen werden anhand des Rentenregisters der AHV/IV (RR) ebenfalls berücksichtigt. Als dritte Quelle dient uns das Familienzulagenregister (FamZReg), das den Bezugszeitraum von Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einigen Kantonen ausgezahlten Geburtszulagen ausweist. Letztere können jedoch aufgrund fehlender Angaben zum Geburtsjahr des Kindes bei den weitergehenden Analysen nicht berücksichtigt werden. Die Angaben zum Bezug von Familienzulagen werden mit den kantonalen Ansätzen in Verbindung gebracht. Die Einkommen und Renten aus den verschiedenen amtlichen Datenquellen werden danach über die pseudonymisierte AHV-Nummer auf Individualebene verknüpft.
Für die Analyse der effektiven Prämienbelastung folgt eine Zusammenführung der Haushaltseinkommen mit den Stamm- und Abrechnungsdaten von Helsana über die pseudonymisierte AHV-Nummer der Versicherten. Die analysierten Helsana-Daten geben Auskunft über den gewählten Versicherungsvertrag, die gewählte Franchise, die Prämien, die Prämienverbilligung, sowie die Kostenbeteiligung.
Die verwendeten Daten der Sozialversicherung enthalten keine Angabe zu den Einkommen aus der zweiten Säule (Pensionskassen). Dies verzerrt unsere Einkommenseinschätzung für Rentenempfängern umso stärker, je höher deren BVG-Rente ist. In den Auswertungen betrachten wir deshalb nur Haushalte in denen alle Haushaltmitglieder unter 65 Jahren alt sind.

Schreibe einen Kommentar