Kantonale Mindestlöhne im Fokus

Am 9. Februar 2025 wird in den Kantonen Baselland und Solothurn über einen Mindestlohn abgestimmt. Zuletzt hatte Basel-Stadt im Juli 2022 einen kantonalen Mindestlohn eingeführt, nach Genf, dem Tessin, Neuenburg und dem Jura. Auch die Städte Winterthur und Zürich hatten letztes Jahr für einen Mindestlohn gestimmt. Die Einführung wurde jedoch kürzlich vom Zürcher Verwaltungsgericht verhindert.

Mindestlöhne gibt es in der Schweiz schon lange im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen. Der grosse Vorteil dieses Formats ist, dass es unterschiedlichen Tätigkeitsanforderungen und unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Branchen Rechnung trägt.  Gut funktionierende Sozialpartnerschaften und flexible Arbeitsmärkte sind denn auch einer der Erfolgsfaktoren der Schweiz. Sie ermöglichen Unternehmen die Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen. Regionale Mindestlöhne hingegen nehmen auf Branchenunterschiede keine Rücksicht und damit gefährden sie diese Flexibilität.

Um herauszufinden, wie Unternehmen auf kantonale Mindestlöhne reagieren, haben wir im 1. Quartal 2023 sowie im 4. Quartal 2024 mehrere Hundert Unternehmen anonym befragt. Das Hauptziel der Befragungen war eine Bestandsaufnahme 6 und ein weiteres Mal 18 Monate nach Einführung des kantonalen Mindestlohns in Basel-Stadt. Zusätzlich wurde erhoben, wie Unternehmen in anderen Kantonen mit Mindestlohn auf die dortige Einführung reagiert haben, und wie Betriebe in Kantonen ohne Mindestlohn auf eine dortige Einführung reagieren würden.

In der ersten Befragung wurden als häufigste Anpassungsmassnahmen an einen kantonalen Mindestlohn Preiserhöhungen, weniger Einstellungen und weniger Investitionen genannt (siehe Blogbeitrag vom 26. Juni 2023). Die Ergebnisse zeigten sich sowohl für den Kanton Basel-Stadt als auch für andere Kantone mit Mindestlohn. Sie wurden zudem bestätigt, wenn man die Entwicklung der Preise, Einstellungen und Investitionen von Unternehmen in Basel-Stadt jener in ähnlichen Unternehmen in vergleichbaren Kantonen ohne Mindestlohn gegenüberstellt.

Unsere aktuellste Umfrage vom letzten Herbst bestätigt, dass Preiserhöhungen, welche die höheren Kosten auf die Kundinnen und Kunden abwälzen, als häufigste Anpassungsmassnahme in allen Kantonen genannt werden. Nach 18 Monaten mit dem Mindestlohn greifen die befragten Unternehmen in Basel-Stadt jedoch verstärkt auf Entlassungen zurück anstelle der vorherigen Zurückhaltung bei Einstellungen. Zudem plant ein erheblicher Teil der Unternehmen Arbeitskräfte durch Maschinen zu ersetzen, während die Zurückstellung von Investitionen nicht mehr genannt wird. Unternehmen in anderen Kantonen mit Mindestlohn nutzen dagegen mehr Ausnahmen und Überstunden.

Grafik 1: Anpassungsmassnahmen im Kanton Basel-Stadt

Grafik 2: Anpassungsmassnahmen in anderen Kantonen mit Mindestlohn

In Kantonen, die bisher keinen Mindestlohn haben, zeigt die Befragung ein  ähnliches Reaktionsmuster wie für Basel-Stadt. Hier wurden die Unternehmen gefragt, welche Massnahmen sie im hypothetischen Fall der Einführung eines kantonalen Mindestlohns voraussichtlich ergreifen würden. Im Durchschnitt über alle Kantone ohne Mindestlohn waren die am häufigsten genannten Massnahmen ebenfalls Preiserhöhungen, mehr Entlassungen und Automatisierung. In den Kantonen Baselland und Solothurn, die Anfang Februar über einen Mindestlohn abstimmen, wurde zudem die Reduktion der Arbeitszeiten, welche zu einer Arbeitsverdichtung führen würde, als dritt häufigste Massnahme genannt. An erster Stelle stand hier die Automatisierung gefolgt von mehr Entlassungen, während Preiserhöhungen erst an 4. Stelle kamen.

Grafik 3: Voraussichtliche Anpassungsmassnahmen in Kantonen ohne Mindestlohn

Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass es sich um Selbstauskünfte von Unternehmen handelt. Zudem haben an der Befragung vor allem Unternehmen teilgenommen, die von den Mindestlöhnen direkt betroffen sind oder wären. Die Befragung ist somit nicht repräsentativ. Es sind jedoch genau die betroffenen Unternehmen, die sich anpassen müssen, so dass die Ergebnisse in jedem Fall informativ sind.

Im Vergleich zur ersten Befragung erhärten sich Befürchtungen, dass kantonale Mindestlöhne in betroffenen Unternehmen zu Arbeitsplatzverlusten führen könnten, insbesondere dann, wenn Pläne zur Automatisierung von Arbeitsplätzen umgesetzt werden. Die Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt als Ganzes dürften jedoch vernachlässigbar sein, da der Anteil direkt von kantonalen Mindestlöhnen betroffener Arbeitskräfte an der Gesamtbeschäftigung gering ist. Somit sind es vor allem die Konsumentinnen und Konsumenten, welche die Kosten der Mindestlöhne durch höhere Preise tragen.

Alle Ergebnisse der ersten Befragung im Frühjahr 2023 finden Sie hier: https://wwz.unibas.ch/fileadmin/user_upload/wwz/00_Professuren/Wunsch_Arbeitsmarktoekonomie/Forschung/Bericht_Mindestlohn_BS_Uni_Basel_Welle2_final.pdf

Ausführliche Ergebnisse der zweiten Befragung im Herbst 2024 werden nach Abschluss der Datenauswertungen hier veröffentlicht:
https://wwz.unibas.ch/de/arbeitsmarktoekonomie/forschung/mindestlohneffekte/

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